Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendbegegnungsstätte Forsthof Schwarz & Campingplätze
§ 1. Geltungsbereich
§ 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Häusern zur Beherbergung und Campingplatzstellflächen, sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
§ 1.2. Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten oder Stellflächen, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung.
§ 1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
§ 2. Reservierung, Vertragsabschluss, Vertragspartner
§ 2.1. Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.
§ 2.2. Die Reservierung wird mit dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages, nach nochmaliger schriftlicher Bestätigung durch den Kunden für beide Seiten verbindlich.
§ 2.3. Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
§ 2.4. Vertragspartner sind der Forsthof Schwarz und der Gast. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Forsthof Schwarz gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
§ 3. Leistungen, Preise, Zahlungen
§ 3.1. Der Forsthof Schwarz ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten/Stellflächen bereitzuhalten und die schriftlich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
§ 3.2. Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart wurden.
§ 3.3. Die angegebenen Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich der Umsatzsteuer.
§ 3.4. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Gastes. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex in Deutschland auf der Basis 2015 = 100 zum Beherbergungszeitpunkt gegenüber dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichten Index um mehr als 10 %, so kann jede Partei eine Anpassung der Miete verlangen. Maßstab dafür ist die Veränderung des Indexes, soweit dies der Billigkeit entspricht.
§ 3.5. Die Zahlung für den Aufenthalt ist spätestens bei Anreise fällig. Eine Anzahlung bzw. Vorauszahlung kann verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.
§ 3.6 Für Schlüssel, eventuelle Schäden, übermäßige Verschmutzung durch die Gruppe usw. ist eine Kaution von in der Regel € 50,-- zu hinterlegen. Die Rückgabe der Kaution findet bei der Abreise statt.
§ 3.7. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
§ 4. Rücktritt und Stornierungen
§ 4.1. Gäste mit einem Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen.
§ 4.2.1 Die Absage muss mindestens bis zu 12 Wochen vor dem geplanten Anreisetag zugegangen und vom Forsthof Schwarz bestätigt werden. Darüber hinaus gelten folgenden Stornokosten:
- bei einem Rücktritt bis 12 Wochen vor Reisebeginn 10% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 30,00 €
- bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor Reisebeginn 25% des Gesamtpreises,
- bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises,
- bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Reisebeginn 75% des Gesamtpreises,
- bei einem Rücktritt von weniger als 2 Wochen 90% des Gesamtpreises.
§ 4.2.2 Bei Nichterscheinen am Anreisetag ohne vorherige Stornierung wird der gesamte Mietpreis berechnet.
§ 4.3. Bei einer vorzeitigen Abreise der Gäste oder der Rückgabe von Mietgegenstände erfolgt keine Minderung oder Rückerstattung des Mietpreises. Witterungsgründe rechtfertigen ausdrücklich keinen kostenlosen Rücktritt des Mieters.
§ 4.4. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
§ 4.5. Der Forsthof Schwarz ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn sich ein Gast in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Forsthof Schwarz unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Beherbergungsvertrags nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- der Forsthof Schwarz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit gefährdet ist, ohne dass dies seinem Herrschafts- oder Organisationsbereich zuzurechnen ist;
- Drogen oder Alkohol missbraucht werden;
- eine Gefährdung Dritter vorliegt;
- ein unangemessenes Verhalten, z. B. in der Natur, zutage gelegt wird.
Der Forsthof Schwarz behält in diesem Fall den Anspruch auf Zahlung der Miete.
§4.6 Der Forsthof Schwarz ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründ vom Vertrag zurückzutreten. Solche Gründe liegen insbesondere vor,
- wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb seines Einflussbereichs liegendem Hinderungsgrund beruht und vom Forsthof Schwarz vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, den Hinderungsgrund bei Vertragsabschluss in Betracht zu ziehen;
- der Forsthof Schwarz den Rücktrittsgrund oder seine Folgen nicht vermeiden oder überwinden konnte;
- die Beherbergung von Leistungen Dritter abhängig ist, die aufgrund der politischen, wirtschaftlichen oder epidemischen Situation, z. B. infolge von Grenzschließungen, Lieferengpässen oder Werkstilllegungen, nicht erbracht werden können;
- wenn das Beherberbungsverhältnis durch behördliche Verbote beeinflusst wird.
§ 5. Haftung
§ 5.1. Gäste die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden, Inventar und sonstigen zum Forsthof Schwarz gehörenden Mietgegenständen verursachen, werden zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
§ 5.2. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann grundsätzlich nicht übernommen werden.
§ 6. Schlussbestimmungen
§ 6.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, nach deutschem Recht.
§ 6.2. Für sämtliche Streitgkeiten wird Waren/Müritz als Gerichtsstand vereinbart.